Barrierefreiheit

Das Bezirksamt Darmsheim strebt es an, ihre Onlineangebote wie Webseiten und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.darmsheim.de  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 
2. Nicht barrierefreie Inhalte
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden Zug um Zug barrierefrei umgewandelt, Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.Inhalte in leichter Sprache sowie Untertitel in Videos werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.Das Geoportal der Stadt Sindelfingen ist aufgrund der Kartendarstellung nicht barrierefrei. Ebenso kann die Barrierefreiheit für Inhalte, auf die das Geoportal verweist, nicht sichergestellt werden. 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse darmsheim@sindelfingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Durchsetzungsverfahren
 
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Sindelfingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Bezirksamt Darmsheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Den für Sie zuständigen Beauftragten des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen: https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Behindertenbeauftragter.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.